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Digitalisierung von aussenwirtschaftlichen Transaktionen in der russischen Rechnungslegung

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Digitalisierung von aussenwirtschaftlichen Transaktionen in der russischen Rechnungslegung

Internationale Unternehmen in Russland sind mit der Installation von Geschäftsprozessen konfrontiert, die die besonderen Anforderungen in der Zollabfertigung, Buchhaltung und Steuerbuchhaltung erfüllen. Es stellen sich auch die Fragen, wie die Mehrwertsteuer beim Import in die RF (Russische Föderation) und in den EAEU-Länder erstattet wird, wie die Arbeit mit 3PL-Anbietern digitalisiert werden kann und welche Möglichkeiten haben Softwarelösungen in Russland bei der Bilanzierung von außenwirtschaftlichen Transaktionen.

 

In diesem Artikel lesen Sie:
 

 

Die assino-Lösung

 

 
Für Internationale Unternehmen ist es nicht notwendig bei der Digitalisierung ihrer russischen Niederlassungen die Software auf die speziellen russischen Vorschriften einzurichten und dann bei den häufigen Änderungen wieder neu zu parametrisieren. Die Lösungen des IT-Anbieters 1C können problemlos sowohl in westeuropäische ERP-systeme, als auch in alle externen IT-Systeme integriert werden.
 

Beim weltweit führenden Hersteller von Bremsbelagtechnologie TMD Friction (Teil der japanischen Nisshinbo Holdings Inc.) wurde in einer russischen Division im Rahmen des Projektes “Digitale Geschäftsprozesse” folgendes gelöst:
 

  • Digitalisierte End-to-End-Chain von der Beschaffung bis zum Verkauf (Local Supply Chain &Purchasing -> Customer & Material), bringt Transparenz und senkt die Kosten im System bei der Erfassung dieser Vorgänge
  • Das von Assino-Experten entwickelte System ermöglichte TMD Cross-Docking zu betreiben ohne Lagerhaltung
  • Die Systemeinstellungen für den Sales-Manager zeigen auf einem Screen alle benötigten Informationen und Transaktionen, so dass der Vorgang mit einem Mausklick abgeschlossen werden kann.
  • Die separate Mehrwertsteuerabrechnung wurde implementiert
  • Digitale Dokumentenerstellung bei der Warendeklaration, einschließlich der digitalen Übernahme einer Zollerklärung aus der Datei eines Zollagenten
  • Für das Managementreporting wurden die erforderlichen Berichtsvorlagen entsprechend den Unternehmensanforderungen entwickelt. Die Übertragung der Berichterstattung erfolgt nun gemäß IFRS.

Infolge der von assino implementierten Lösung auf Basis des Softwareprodukts „1C: ERP 2.0“ erhielt der Kunde ein hochwertiges Managementsystem, in dem der Geschäftsprozess für eine komplexe Lieferkette mit Direktversand aus einem ausländischen Lager zu minimalen Kosten implementiert wurde.

 

Projekt TMD Friction
 

Fordern Sie weitere Informationen an. Assino beantwortet Ihre Fragen und findet die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

 

 

Besonderheiten in Russland beim Außenwirtschaftsverkehr

 

Entsprechend der Exportabfertigung in der Europäischen Union gibt es in der Russischen Föderation ein analoges Verfahren für den Ex- und Import. Im Prinzip erfolgt eine Zollabfertigung in allen Ländern in einer ähnlichen Art und Weise. Allerdings steckt der Unterschied im Detail. So sind die Dokumente anders gestaltet, die Anzahl ist unterschiedlich und es werden wiederum andere Daten verlangt.Dementsprechend ist dann doch jeweils ein eigener Ansatz notwendig, da hinter der Zollabfertigung unterschiedliche lokale Rechnungslegungssysteme vorhanden sind. Ebenso unterscheiden sich die Bedingungen für eine Zollfreigabe von Land zu Land.

 

Mehrwertsteuerrückerstattung in der Russischen Föderation beim Import aus der EU

 

Beim Import in die Russische Förderation besteht nach der Registrierung der Zollerklärung die
Verpflichtungen zur Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.). Nach der Steuerzahlung werden die Waren vom Zoll freigegeben.

Bei einer Warenlieferung innerhalb der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) muss beachtet werden, dass eine Faktura-Rechnung mit dem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent ausgestellt wird.

 

Für Nicht-Mitglieder der EAEU ist bei der Einfuhr von Waren nach Russland eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen strikt eingehalten werden:
 

  • Die eingeführten Waren sind für umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten bestimmt;
  • Der Wareneingang wird in der Buchhaltung ausgewiesen;
  • Der Importeur, der die Abzüge gelten machen möchte, verfügt über ein Dokument zur Zahlung der Zollsteuer.

Jeder dieser Punkte muss durch Dokumente bestätigt werden, die bei der Steuerbehörde beantragt werden können, um die Gültigkeit des Abzuges der Zoll-Mehrwertsteuer zu überprüfen.

 

In 1C-Lösungen stehen Funktionen für die separate Mehrwertsteuerabrechnung zur Verfügung.

 

Bilanzierung des Außenwirtschaftsverkehrs mit Russland

 

Im Rechnungswesen ist bei den Export-Import-Transaktionen zu beachten:
 

  • Eine Transaktion der Außenwirtschaftstätigkeit wird anders verbucht als eine Transaktion im Binnenmarkt;
  • Die bei der Einfuhr erhobenen Abgaben beinhalten nicht nur Steuern (wie z.B. MWSt.), sondern auch Zollgebühren;

Die Rechnungslegung und Steuerbuchhaltung der Außenwirtschaftstätigkeit in 1C-Systemen beinhaltet zusätzliche Dokumente:
 

  • Lieferverträge mit ausländischen Geschäftspartnern gemäß den internationalen Incoterms-Regeln;
  • Zahlungsdokumente von einer ausländischen Seite;
  • Bestellungen für Währungstransaktionen;
  • Apostillierte Dokumente bei der Registrierung eines Geschäftspartners in einem ausländischen Staat;
  • Zollerklärungen
  • Die für die Zollabfertigung verwendeten Rechnungen, sind auch bei der Einfuhr die Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer und der Zölle gemäß den Codes der Zoll-VED;
  • Steuererklärung in der RF über ausländische Einkünfte;
  • Steuerberechnung für die Beträge, die an ausländische Organisationen gezahlt werden;
  • Steuererklärung in der RF über ausländische Einkünfte;
  • Steuererklärungen für solche Zahlungen;
  • Sonstige Unterlagen.

 

Zollerklärung im ERP-System

 

Als erstes muss der Warencode der einzuführenden Ware bestimmt werden. Dieser, sowie die Warenbeschreibung bestimmen dann, welche Lieferdokumente für diese Ware erforderlich sind.

 

Im Unterschied zu den ausländischen ERP-Systemen ist die Zollerklärung dem ERP-System des russischen IT-Anbieters 1C optimal implementiert. Außerdem können im 1C-Modul “Zoll” alle zusätzlichen Import-Kosten gespeichert und korrekt verteilen werden, das sind u.a.:

 

  • Transportkosten zur Grenze;
  • Zollabfertigung von Fracht;
  • die Kosten eines Zollagenten
  • Zollzahlungen;
  • für den Transport von der Grenze zum Zolllager

Die zusätzlichen Kosten entstehen bis zum Übergabezeitpunkt beim Empfänger. Bei Nichtzahlung oder auch bei nicht korrekten Buchungen kann das Importunternehmen mit Bußgelder belegt werden.

 

Wie die Praxis in importierenden Unternehmen zeigt, wird in der Hälfte dieser Unternehmen die Anwendung “Frachtzollmeldung” – insbesondere bei einem Buchhalterwechsel – falsch eingesetzt. Infolgedessen leidet darunter die Berechnung der Selbstkosten und die Berichterstattung gemäß IFRS.

 

Fordern sie mehr Informationen an. Assino beantwortet Ihre Fragen und hilft die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

 

 

Integration vo 3 PL-Anbietern

 

Wenn Sie den Lieferprozess über die Grenze der Russischen Föderation so weit wie möglich vereinfachen wollen, sollten Sie unbedingt die kompletten Dienste von 3PL-Anbietern für Transport, Zollabfertigung, Lagerung, Umschlag und Verfolgung von Waren nutzen.

 

Bei der Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Logistikpartnern muss Ihr ERP-System in die verschiedenen Dienste der 3PL-Anbietern integriert werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Integration hier besonders hoch, da sich etwaige Mängel in den Logistikprozessen direkt auf Ihr Ansehen als Lieferanten auswirkt.

 

So ist die neueste gesetzlichen Anforderungen in der Russischen Föderation bei der obligatorischen Kennzeichnung bestimmter Warengruppen, die Konten-Integration von 1C oder anderer ERP-Systemen mit 3PL-Betreibern.

 

Assino verfügt über Lösungen zur Integration Ihres Rechnungswesenssystems in den Logistikprozess Ihrer Partnern und Lieferanten. Von assino erhalten Sie die notwendige Unterstützung für eine integrierte Logistiklösung?

 

Das internationale Beratungsunternehmen assino verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Digitalisierung (u.a. auf Basis der Software des russischen ERP-Anbieters 1C) – sei es in der Organisation des Rechnungswesens von im- und exportorientierten Unternehmen wie auch in der Produktkennzeichnung zur Warenrückverfolgung von nach Russland importierten Waren.

 

Mit der Implementierung von 1C-Lösungen werden die gesetzlichen Anforderungen der Russischen Föderation und auch weitere lokale Besonderheiten stets aktuell, korrekt und vollumfänglich abgedeckt. Assino hat hier mit seinem 1C-Partnerstatus zusätzlich den Vorteil einer frühen Kenntnisnahme von anstehenden Änderungen

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